F R E S H P R O C E S S

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Softwarelösung FRESHPROCESS- wird von der Firma FRESHCORE entworfen, entwickelt und vermarktet, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Kapital von 3.000,00 Euro, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Castres unter der Nummer RCS 803 736 610, mit Sitz 316 route du Bosc de Moffre – 81580 SOUAL (im Folgenden „FRESHCORE“).

im SaaS-Modus (Software as a Service) FRESHPROCESS ist ein kollaboratives Projektmanagement-Tool im Zusammenhang mit dem Produktionsmanagement, das dank seiner spezifischen Module ursprünglich für die grafischen Berufe entwickelt wurde.

Der Zweck dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen besteht darin, die Bedingungen zu definieren, unter denen FRESHCORE die Software professionellen Kunden im Rahmen einer Lizenz zur Nutzung der FRESHPROCESS-Software zur Verfügung stellt.

Definitionen: 

„Kunde“ bezeichnet das Unternehmen, dem eine Lizenz zur Nutzung der Software zur Nutzung für seine beruflichen Zwecke erteilt wird.

„CGU“ bezeichnet diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

„Bestellung“ bezeichnet das kommerzielle Angebot, das von FRESHCORE und vom Kunden akzeptiert wird, das durch das Abonnement des Kunden in seinem persönlichen Bereich für Softwaremodule und Optionen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software verwirklicht wird. Als Teil der Lizenz ist die Bestellung des Kunden skalierbar (ebenso wie die Preisgestaltung gemäß einem monatlichen Abonnement).

„Dokumentation“ bezeichnet die Dokumentation in Bezug auf den Zugriff und/oder die Nutzung der Software.

„Software“ bezeichnet den ausführbaren Code der FRESHPROCESS- – einschließlich etwaiger Korrekturen, Aktualisierungen, neuer Versionen – für die der Kunde eine Nutzungslizenz erworben hat, sowie alle zugehörigen Dokumentationen (einschließlich der Dokumentation).

„Plattform“ bezeichnet die spezifische Kombination aus Computerhardware und/oder Softwareumgebung gemäß FRESHCORE von der aus der Benutzer auf die Software zugreifen und sie unter guten Bedingungen nutzen kann. Diese Kombination kann nach Ermessen von FRESHCORE geändert werden.

„Benutzer“ (was sich je nach Bedeutung auch auf den Kunden beziehen kann) bezeichnet die vom Kunden autorisierten Personen (insbesondere seine Mitarbeiter), die Software für die beruflichen Zwecke des Kunden zu verwenden.

 

Artikel 1. Allgemeine

Registrierung und Annahme

der AGB Jede Nutzung der Software unterliegt den Bedingungen dieser AGB. Folglich impliziert die Registrierung zur Nutzung der Software auf der Website https://www.freshprocess.eu die vollständige und vorbehaltlose Annahme der Bedingungen der AGB durch den Kunden. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die genannten AGB alle Rechte und Pflichten darstellen, die die Nutzung der Software regeln, anstelle eines Angebots oder einer vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung (insbesondere einer Bestellung oder allgemeinen Einkaufsbedingungen).

Auswahl der Module - Benutzerverwaltung

Nach der Registrierung ist der Kunde verpflichtet, bestimmte Funktionen der Software in seinem persönlichen Bereich im Hinblick auf den Verwendungszweck und sein "Geschäftsumfeld" zu konfigurieren.

Der Kunde kann im Reiter „Abrechnung“ das/die Modul(e) auswählen, das/die er im Rahmen der Software-Nutzungslizenz nutzen möchte.

Eine Registerkarte „Verwaltung“ ermöglicht es dem Kunden, die gewünschte Anzahl von Benutzern für die Nutzung der Software einzugeben.

 

gewährt

Testzeitraum FRESHCORE vorübergehenden Zugriff auf die Software für einen auf dreißig (30) Tage begrenzten Zeitraum, um die Software kostenlos zu testen. Diese Testphase ermöglicht den kostenlosen Zugriff auf alle Funktionalitäten und Module der Software, damit der Kunde deren Eignung für seine beruflichen Bedürfnisse überprüfen kann.

Der Kunde erkennt an, dass er während des Testzeitraums keine Rechte in Bezug auf die Software hat. Er ist an alle vertraglichen Verpflichtungen dieser AGB gebunden, insbesondere im Hinblick auf die Beschränkungen und Beschränkungen der Softwarelizenz. FRESHCORE kann die Probezeit durch schriftliche Mitteilung beenden. Ab dem Ende des Testzeitraums kann der Kunde entweder eine Bestellung in Bezug auf eine Lizenz zur Nutzung der Software validieren oder jegliche Nutzung der Software einstellen.

Angabe seiner Bankverbindung durch den Kunden

Der Kunde kann nach der Registrierung jederzeit seine Bankverbindung angeben, um die Lizenz zur Nutzung der Software in Form eines monatlichen Abonnements bezahlen zu können.

nicht alle für die Zahlung der Benutzerlizenz an FRESHCORE am Ende des 30-tägigen Testzeitraums

Plattform – Computerumgebung

FRESHCORE empfiehlt für eine optimale Nutzung der Software die Verwendung der folgenden Internetbrowser:

  • IE 9

  • Mozilla Firefox

  • Chrome

Es wird empfohlen, die Software über einen i3-Prozessor und 4 GB RAM sowie mindestens Internet zu verwenden Verbindungsgeschwindigkeit von 8 Mbit/s.

 

Artikel 2. Allgemeine Verkaufsbedingungen

Empfang - Vorbehalte

Die Software gilt ab dem Ende der Probezeit (kostenlos) von 30 Tagen als akzeptiert. Möchte der Kunde die Software nicht weiter nutzen, muss er auf die Eingabe seiner Bankdaten verzichten oder sich vor Ablauf der Testphase abmelden.

 

Preis

Als Gegenleistung für die Lizenz zur Nutzung der Software verpflichtet sich der Kunde, FRESHCORE eine Lizenzgebühr in Form eines monatlichen Abonnements zu zahlen, deren Höhe sich nach den vom Kunden im Rahmen der Nutzung abonnierten Modulen und Optionen bestimmt der Software (Anzahl der Benutzer, Gewicht der vom Kunden oder seinen eigenen Kunden eingereichten "Dateien, die an Aufgaben angehängt sind", usw.). Die Preise verstehen sich immer ohne Steuern, Zölle oder anwendbare Steuern, Rabatte, Rabatte und Rabatte und sind in Euro angegeben.

geltenden Preisen vermarktet am Tag ihres Abonnements durch den Kunden FRESHCORE behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern, vorbehaltlich vorheriger Benachrichtigung der Kunden auf irgendeine Weise.

 

Auftrag

Der Auftrag wird durch die Auswahl von Softwaremodulen und Optionen in Bezug auf die Nutzung der Software (Anzahl der Benutzer, Dateigröße usw.) durch den Kunden zustande gebracht, wobei diese Module und Merkmale Preisvariationsfaktoren der Lizenz sind.

Die Erstbestellung wird am Ende der 30-tägigen Testphase gemäß den vom Kunden gewählten Modulen und Optionen validiert. Die Bestellung ist skalierbar, der Kunde kann jederzeit Module und Optionen abonnieren oder umgekehrt auf sein Abonnement für solche Module oder Optionen verzichten (die Preisgestaltung wird dann proportional zur monatlichen Nutzung dieser Module und Optionen angepasst).

Der Vorteil der Bestellung ist für den Kunden persönlich und kann ohne die Zustimmung von FRESHCORE nicht übertragen werden.

 

Konfiguration, Installation, Schulung in der Nutzung der Software

Das Abonnement einer Lizenz zur Nutzung der Software umfasst nicht deren Installation, Konfiguration und Schulung des Kunden und der Benutzer in ihrer Nutzung.

Der Kunde kann bei FRESHCORE , um diese Dienstleistungen gegen eine zusätzliche Gebühr zu erbringen.Vertriebsabteilung FRESHCORE wenden , um Preisinformationen zu erhalten und diese Art von Service zu abonnieren.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Schulungen ausschließlich auf die Unterstützung im bestimmungsgemäßen Umgang mit dem Tool beziehen, unter Ausschluss jeglicher Codierung oder zusätzlicher Softwareentwicklung).

 

Zahlungsarten

Rechnungen sind per Lastschrift vom Konto des Kunden gemäß den während des Abonnements gemachten Angaben über den spezialisierten Online-Zahlungsdienstleister „STRIPE“ zu zahlen.

Bei Zahlungsverzug werden von Rechts wegen und ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe des Fünffachen (5) des geltenden gesetzlichen Zinssatzes erhoben, der auf alle vom Kunden geschuldeten Beträge berechnet wird, unbeschadet sonstiger Schadensersatzansprüche . Darüber hinaus wird jeder Zahlungsverzug bei einer Fälligkeit, aus welchem ​​Grund auch immer, automatisch um zusätzliche Bank- und Verwaltungsgebühren (Verzugsentschädigung, Post- und Telefonnachfolgekosten, Rückweisungs- und Vertretungskosten Banklastschriften, Pauschale) erhöht Beitreibungsentschädigung in Höhe von vierzig (40) Euro einschließlich Steuern pro Rechnung gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 441-6 des Handelsgesetzbuchs).

Im Falle einer verspäteten Zahlung ist FRESHCORE berechtigt, die Nutzung der Software bis zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Rechnung auszusetzen, ohne dass diese Aussetzung als Kündigung angesehen wird und FRESHCORE für etwaige Nachteile, die sich aus dieser Aussetzung ergeben, haftbar gemacht werden kann.

 

Artikel 3. Lizenzgewährung

Beschreibung der Software

Die Beschreibung der Software und ihrer Funktionen finden Sie auf der Website https://www.freshprocess.eu und in der Dokumentation.

 

Nutzung der Software

Das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht ist ein persönliches, beschränktes, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht, auf die Software zuzugreifen und sie für die Dauer der Lizenz auf einer den Voraussetzungen und Spezifikationen entsprechenden Plattform zu nutzen von FRESHCORE definiert. Die Software wird in keiner Weise verkauft, aber ihre Nutzung wird unter Lizenz gewährt. In jedem Fall ist die Benutzerlizenz für den Kunden persönlich und kann nicht an andere Personen übertragen oder verliehen werden. Die Nutzung der Software soll nur die internen und beruflichen Bedürfnisse des Kunden abdecken (jede andere Nutzung der Software ist ausdrücklich untersagt), was Shared Service ausschließt.

Der Kunde verpflichtet sich, die Software zu verwenden, um mit der Software kompatible Daten zu verarbeiten. Diese Daten müssen virenfrei sein und der Kunde hat sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter (Personendaten, Markenrechte, Bildrechte, Urheberrecht, verwandte Schutzrechte, Verbrauch etc.) verletzt werden. Er haftet in diesem Zusammenhang für alle direkten, indirekten, materiellen und/oder immateriellen Schäden.

In jedem Fall wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Installationen, Schulungen und/oder Wartungen vom Kunden ausschließlich bei FRESHCORE unter Ausschluss von allem beim Dienstleister.

 

Datum

des Inkrafttretens – Dauer Die Lizenz gilt ab dem Abonnement des Kunden für einen unbestimmten Zeitraum. Es erfolgt in Form eines monatlichen Abonnements ohne Laufzeitbindung, wobei dem Kunden ein kostenpflichtiges Nutzungsrecht (ohne Probezeit) bis zur Beendigung des von ihm abonnierten Angebots (durch Löschung seines Accounts oder Inanspruchnahme des FRESHCORE-Verkaufs) eingeräumt wird Abteilung), die Abrechnung erfolgt dann anteilig nach Nutzungstagen im letzten Lizenzmonat.

 

Passwörter

Der Kunde bestimmt und übernimmt die Verantwortung für die Benutzer, die Zugriff auf die Software haben. Jeder Benutzer muss sich mit einer ihm zugewiesenen Kennung identifizieren und ein persönliches Passwort erstellen (nachdem FRESHCORE jedes Mal, wenn ein neuer Benutzer erstellt wird, ein temporäres Passwort sendet). Die Identifikatoren und Zugangscodes sind streng persönlich für die Benutzer, die sich verpflichten, ihre Vertraulichkeit zu respektieren und ihre Obhut zu übernehmen. Der Kunde garantiert im eigenen Namen und im Namen der Nutzer die ordnungsgemäße Verwendung von Kennungen und Zugangscodes sowie die Geheimhaltung von Passwörtern und anderen Parametern, die es ermöglichen, die Nutzung der Software abzusichern.ausdrücklicher Vereinbarung kann FRESHCORE nicht für Schäden oder Nachteile haftbar gemacht werden, die sich aus der mangelhaften Aufbewahrung ihrer Passwörter durch Benutzer ergeben.

 

Anzahl der Benutzer

Das Recht zur Nutzung der Software wird für die vom Kunden bei der Bestellung abonnierte Anzahl von Benutzern gewährt, wobei diese Anzahl skalierbar ist (und im persönlichen Bereich des Kunden konfiguriert werden kann) und einen Variationsfaktor für den Preis darstellt Benutzerlizenz. Um die Anzahl der Benutzer zu erhöhen, muss der Kunde die entsprechende Option in seinem persönlichen Bereich abonnieren.

 

FRESHCORE kann im Falle eines Missbrauchs oder wenn zwei Sitzungen gleichzeitig auf demselben Computer (z. B. mit zwei Browsern) geöffnet werden, automatisch die Verbindung trennen.

 

Verifizierung - Audit

Der Kunde ermächtigt FRESHCORE zur Durchführung eines Audits zum Zweck der Kontrolle der normalen Nutzung der Software und der Einhaltung der Bedingungen der AGB. Diese Überprüfung muss während der Geschäftszeiten erfolgen und darf den Geschäftsbetrieb des Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen. Im Falle der Beobachtung einer Praxis, die die Preise reduziert oder sie im Hinblick auf die Nutzung der Software durch den Kunden unterbewertet macht, behält sich FRESHCORE das Recht vor, diese Lizenz zu kündigen und/oder dem Kunden den Preis in Rechnung zu stellen, der hätte erfolgen müssen angewendet werden.

 

Kopieren

Es ist gesetzeswidrig, unbefugte der Software anzufertigen oder in der Software enthaltene Kopierschutztechnologien zu umgehen.

 

Artikel 4. Einschränkungen

Einschränkungen

Die Software muss auf einer Plattform und in einer Betriebsumgebung (Informationsmedium, Netzwerk, Server usw.) verwendet werden, die den von FRESHCORE definierten Voraussetzungen und Spezifikationen entspricht, zu denen sich der Kunde verpflichtet, die Anweisungen zu befolgen und Empfehlungen. Jegliche Nutzung, die hierin nicht vorgesehen ist, ist untersagt, und insbesondere, aber ohne Einschränkung, verpflichtet sich der Kunde, (i) die Software nicht für andere als die in der Dokumentation beschriebenen Zwecke zu verwenden (und auch keinen Dritten dazu zu ermächtigen), (ii ) kopieren, reproduzieren, ändern, anpassen, in irgendeiner Weise übersetzen, in andere Software integrieren, die gesamte oder einen Teil der Software extrahieren, abgeleitete Werke von der Software erstellen, disassemblieren oder rückwärts entwickeln, noch versuchen, die Quellcodes zu entdecken (als streng vertraulich behandelt werden), (iii) versuchen, die Software in irgendeiner Weise zu modifizieren, sogar bis hin zur Korrektur der darin enthaltenen Fehler, wobei diese Befugnis ausschließlich FRESHCORE vorbehalten ist, (iv) verteilen, unterlizenzieren oder verkaufen, verbreiten, die gesamte oder einen Teil der Software auf beliebige Weise an wen auch immer abzutreten, zu vermieten, zu verleihen, zu verleasen, zu verkaufen, zu verschenken oder anderweitig zu übertragen, auch kostenlos entweder (v) Eigentumshinweise, Etiketten, rechtliche Hinweise, wie Marken- oder Urheberrechtshinweise, die an oder in den Credits der Software oder der zugehörigen Dokumentation angebracht sind, entfernen, verbergen oder ändern.

 

FRESHCORE behält sich ausdrücklich das Recht vor, eventuell in der Software enthaltene Fehler zu korrigieren, aber auch das Recht, die Software anzupassen, zu modifizieren und zu verbessern oder ihren kommerziellen Vertrieb einzustellen.

 

Gesetzliche und regulatorische Einschränkungen

Wenn der Kunde im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten (insbesondere von Nutzern, eigenen Kunden oder Dritten) verarbeiten muss, verpflichtet er sich, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und regulatorischen Anforderungen, die für eine solche Verarbeitung gelten, und insbesondere die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 in der geänderten Fassung in Bezug auf die Datenverarbeitung, Dateien und Freiheiten und die Europäische Verordnung Nr. 2016/679, bekannt als die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO).

 

Fachbegriffe zur Nutzung von „Full Web Application“ / „Software as a Service“

im Rahmen der Lizenz FRESHCORE den Zugriff auf die Software über einen Internetbrowser zu den in den AGB und/oder in der Dokumentation beschriebenen Bedingungen . Die Nutzung der Software erfordert, dass Benutzer Zugang zu einem Telekommunikationsnetz haben. Dieser Dienst liegt nicht in der Verantwortung von FRESHCORE und muss von einem Telekommunikationsanbieter nach Wahl des Kunden und unter seiner Verantwortung bereitgestellt werden. Der Kunde ist auch für die Installation und Konfiguration der Plattformen verantwortlich, die für den Zugriff auf und die Nutzung der Software erforderlich sind.

FRESHCORE gewährt dem Kunden 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche Zugriff auf die Software mit einer monatlichen Verfügbarkeit von 99 % unter normalen Betriebsbedingungen, mit Ausnahme von Ausfällen und Wartungs- oder Aktualisierungseingriffen, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Computernetzwerks und der Server erforderlich sind nach Wahl von FRESHCORE und außer in Fällen höherer Gewalt (insbesondere, ohne dass diese Liste vollständig ist, Krieg, Aufruhr, Feuer, Streiks, Unfälle, Naturkatastrophen, schlechtes Wetter, Überschwemmungen, Blitzschlag, Angriffe, Störungen oder Unterbrechungen von Diensten in Telekommunikationsnetzen und Dienstleistungen, Störungen oder Ausfälle von Telefonleitungen, Störungen aller Art funkelektrischen oder elektrischen Ursprungs, technische Probleme im Zusammenhang mit einem externen Dienstanbieter wie Schwankungen oder Stromausfälle) und im Allgemeinen alle direkten oder indirekten Ursachen, die den Zugang zu den Software oder die Dienste, die von seinen Lieferanten wie dem Internetzugangsanbieter und dem Serverhost bereitgestellt werden.

Es wird vereinbart, dass der Zugriff auf die Software vorübergehend für deren Wartung, Aktualisierung, mögliche Ausfälle, technische Einschränkungen im Zusammenhang mit den Besonderheiten des Internet-Netzwerks unterbrochen werden kann, ohne dass alle diese Wartungszeiten oder andere oben genannte Einschränkungen nicht zur Haftung von FRESHCORE führen können. begründen auch keinen Anspruch auf Entschädigung. FRESHCORE behält sich das Recht vor, die Zugänglichkeit der Software zu ändern oder zu unterbrechen, insbesondere aus Gründen der Wartung, Aktualisierung oder Verbesserung oder zur Weiterentwicklung ihres Inhalts, ohne jegliche Entschädigung oder Verpflichtung, auch wenn sich FRESHCORE im Rahmen des Möglichen um die Umsetzung bemühen wird angemessene wirtschaftliche Mittel zur Verfügung stehen, um die möglichen Unannehmlichkeiten zu minimieren.

Wenn die Software von FRESHCORE aktualisiert wird, wird vereinbart, dass der Zugriff auf die Software für bis zu achtundvierzig (48) Stunden unterbrochen werden kann.

 

Hosting und Sicherung von Daten

Es wird darauf hingewiesen, dass FRESHCORE im Rahmen der Nutzung der Software keine spezifische Sicherung der auf seinen Servern gespeicherten Daten durchführt. Es obliegt daher dem Kunden, bei Verlust oder Verschlechterung der anvertrauten Daten, aus welchen Gründen auch immer, alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz seiner Daten zu treffen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde allein die Möglichkeit hat, seine Daten auf einem beliebigen Medium zu speichern, zu behalten, zu teilen, zu versenden oder zu vernichten und die alleinige Verantwortung für diese Entscheidungen übernimmt. Dem Kunden wird außerdem dringend empfohlen, seine Daten regelmäßig auf anderen Medien zu sichern. In jedem Fall FRESHCORE keine Verantwortung oder Garantie in Bezug auf das Hosting, die Speicherung und die Sicherung der Historie und Daten des Kunden, die letzterer zu seinem persönlichen Geschäft macht.

 

Eigenschaften der Software

Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die funktionellen und technischen Eigenschaften der Software zu analysieren und zu überprüfen, ob sie seinen eigenen Bedürfnissen entspricht.

 

Einschränkungen in Bezug auf die Interoperabilität

Gemäß den Bestimmungen von Artikel L.122-6-1 IV des Gesetzes über geistiges Eigentum ist der Kunde nicht berechtigt, Dekompilierungshandlungen vorzunehmen, um die Software mit Hardware oder anderer Software interoperabel zu machen, bevor er sie hat FRESHCORE im Voraus schriftlich informiert und solange die für die Interoperabilität erforderlichen Informationen verfügbar sind oder solange FRESHCORE angemessene Anstrengungen unternimmt, diese bereitzustellen. In jedem Fall verpflichtet sich der Kunde, die mit der Software verbundenen geistigen Eigentumsrechte nicht zu verletzen, bevor er eine Interoperabilität anstrebt oder verlangt.

 

Artikel 5. Wartung der Software

Interventionsmethoden

Die Wartung der Software wird ausschließlich von FRESHCORE oder seinen autorisierten Subunternehmern durchgeführt. Der technische Support von FRESHCORE ist montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.30 Uhr (mitteleuropäische Zeit) tätig, außer an Feiertagen und gesetzlichen Feiertagen und außer bei außergewöhnlicher Nichtverfügbarkeit des Wartungsdienstes, über die der Kunde informiert wird fünf (5) Tage im Voraus, außer bei Ausfällen und Wartungsarbeiten, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Netzwerks und der Computerserver erforderlich sind, und außer in Fällen höherer Gewalt im Sinne des Gesetzes und der Rechtsprechung der Gerichte. Der Kunde hat zu den oben genannten Zeiten telefonischen Zugang zum FRESHCORE : 05.67.29.05.04.

Jedes Mal, wenn der Kunde für ein bestimmtes Problem auf den Support zugreift, wird ein Incident-Ticket zugewiesen. Damit der Vorfall dem technischen Team von FRESHCORE mitgeteilt werden kann, muss die Mitteilung des Kunden über das bei der Software aufgetretene Problem alle Dokumente, Informationen und andere vorhandene Elemente enthalten, die für ein gutes Verständnis des aufgetretenen Problems erforderlich sind, und insbesondere: Referenz des Kunden; Beschreibung des Problems (Titel, detaillierte Beschreibung, Folgen des Problems); Umgebung (Hardware, Software, Drittsoftware); Reproduktion (Konfiguration und Anweisungen, die zum Reproduzieren des Problems erforderlich sind).

In jedem Fall ist FRESHCORE nicht verpflichtet, die Website zu besuchen, da die Wartungsdienste aus der Ferne durchgeführt werden. Die Softwarewartung besteht aus der Bereitstellung von technischem Support, Korrekturen und Aktualisierungen der Software für die Dauer der Lizenz zur Nutzung der Software. Solche Korrekturen und Aktualisierungen werden hierunter lizenziert, es sei denn, sie werden von Fall zu Fall von Nutzungsbedingungen begleitet. Neue Optionen und neue Versionen der Software müssen möglicherweise als Teil einer Bestellung abonniert werden, um verwendet werden zu können.

 

Finanzielle Bedingungen des Wartungseingriffs

Der Kunde kann mit der Vertriebsabteilung von FRESHCORE einen speziellen Wartungsvertrag mit FRESHCORE abschließen , der ihm vorrangigen Zugang zum technischen Service und vorrangige Bearbeitung seiner Anfragen garantiert. Dieser spezifische Vertrag hat die Form eines jährlichen Pauschalabonnements, das eine festgelegte Anzahl von Stunden an Wartungsarbeiten , die den Anforderungen des Kunden gewidmet sind.

dieses Einzelvertrags werden die von FRESHCORE im Rahmen der Wartung im Auftrag des Kunden ausgeführten Arbeiten nach einem festen Stundensatz in Rechnung gestellt und unterliegen keiner vorrangigen Behandlung.

 

Pflichten des Kunden

Der Kunde muss FRESHCORE alle angemessenen Mittel und Informationen zur Verfügung stellen, um ihm die Durchführung der Wartung zu ermöglichen, und insbesondere alle Dokumente, Informationen und vorhandenen Elemente bereitstellen, die für das richtige Verständnis und die Reproduktion des gestellten Problems erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich, die normalen Nutzungsbedingungen der Software und die Empfehlungen von FRESHCORE einzuhalten, insbesondere diejenigen, die in diesen AGB und der Dokumentation beschrieben sind. Der Kunde ist verpflichtet, FRESHCORE alle Änderungen in der Konfiguration seiner Computerausrüstung mitzuteilen, die die Verwendung der Software oder ihre Wartung in Frage stellen könnten. Vor Wartungsarbeiten verpflichtet sich der Kunde, seine Daten, Dateien oder Programme zu sichern, um jeglichen Verlust oder Verschlechterung zu vermeiden. Der Kunde bleibt ausschließlich für die Sicherheit seiner Informationen verantwortlich. Dem Kunden ist bewusst, dass die Wartung der Software eine aktive Zusammenarbeit mit FRESHCORE erfordert. FRESHCORE verpflichtet sich, alle angemessenen Mittel zur Durchführung der Wartung einzusetzen, wobei darauf hingewiesen wird, dass FRESHCORE, wie der Kunde, einer Mittelpflicht unterliegt.

 

Wartungseinschränkungen